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Substan­tiv, neutral

Employer Bran­ding bezeich­net den stra­te­gi­schen Aufbau und die Pflege einer attrak­ti­ven Arbeit­ge­ber­marke, um quali­fi­zierte Fach­kräfte zu gewin­nen und lang­fris­tig zu binden. Es umfasst Maßnah­men, die das Image eines Unter­neh­mens als Arbeit­ge­ber prägen – von Unter­neh­mens­kul­tur und Werten bis hin zu Karrie­re­an­ge­bo­ten und inter­ner Kommu­ni­ka­tion.

Synonyme: Arbeit­ge­ber­mar­ken­bil­dung, Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät, Arbeit­ge­ber­mar­ke­ting


Verwandte Begriffe im Vergleich

  • Recrui­ting: Employer Bran­ding schafft die Grund­lage, um neue Talente anzu­zie­hen.
  • Mitar­bei­ter­bin­dung: Eine starke Arbeit­ge­ber­marke fördert Loya­li­tät und Zufrie­den­heit.
  • Perso­nal­mar­ke­ting: Umfasst opera­tive Maßnah­men, während Employer Bran­ding stra­te­gisch ausge­rich­tet ist.
  • Diver­sity Manage­ment: Kann Teil des Employer Bran­dings sein, wenn Viel­falt gezielt betont wird.
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